Spielplan 2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen der KulturzeitEvent GmbH
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Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Dienstleistungsverträge über die Organisation und Begleitung von Veranstaltungen zwischen der Kulturzeit Event GmbH Kleiner Berlin 1, 06108 Halle (Saale), Telefon 0345/682353-98, E-Mail: post@kulturzeit-event.de – im Folgenden „wir“ – und dem Kunden.
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Vertragsschluss
(1) Informationen auf unseren Webseiten oder in Prospekten, Anzeigen oder anderem Werbematerial stellen kein verbindliches Angebot dar.
(2) Auch ein von uns übermitteltes und bepreistes Angebot stellt keine verbindliche Vertragserklärung dar. Ein Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt vielmehr erst zustande, wenn wir dem Kunden auf seinen Auftrag eine Auftragsbestätigung erteilt haben.
(3) Der Kunde ist an ein von ihm abgegebenen Auftrag für zwei Wochen ab Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb der Frist durch Erteilung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Annahme ist der Eingang der Auftragsbestätigung beim Kunden.
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Unsere Leistung
(1) Unsere Leistung besteht, wenn nichts anderes vereinbart ist, in der Planung und Koordination der Durchführung von Feierlichkeiten und Kulturveranstaltungen. Der Kunde wird von uns beraten und wir recherchieren und koordinieren einzelne Beteiligten der Veranstaltungen, z. B. die externen Dienstleister wie Vermieter von Räumlichkeiten, Künstler oder Gastronomen.
(2) Der Kunde schließt alle erforderlichen Verträge mit externen Dienstleistern wie Vermietern von Räumlichkeiten, Künstler oder Gastronomen selbst. Zwischen uns und den externen Dienstleistern besteht kein Vertragsverhältnis. Ebenso wenig erstreckt sich unsere Leistung gegenüber dem Kunden auf von externen Dienstleistern zu erbringende Dienstleistungen.
(3) Der Kunde wird beim Vertragsschluss mit externen Dienstleistern von uns nur vertreten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
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Vergütung, Umsatzsteuer, Zahlung, Verzug
(1) Für unsere Leistung ist eine Netto-Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe der vereinbarten Pauschale oder aufwandsbezogen nach dem vereinbarten Stundensatz zu entrichten.
(2) Zahlungen sind auf das in unserer Rechnung angegebene Bankkonto zu leisten.
(3) Der Kunde kommt spätestens 10 Tage nach Zugang einer jeden Rechnung mit dem Rechnungsbetrag in Verzug, wenn die Leistung bei Rechnungslegung fällig war oder durch die Rechnungslegung fällig geworden ist.
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Fälligkeit bei Pauschale, Anzahlung, Abschlagszahlung
(1) Ist eine Pauschale vereinbart, wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % bei Vertragsschluss fällig. Die volle Vergütung wird eine Woche vor Beginn der Veranstaltung fällig.
(2) Im Übrigen sind wir bereits vor Fälligkeit der Gesamtvergütung berechtigt, Abschlagszahlung im Verhältnis der erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen zur Gesamtleistung zu verlangen. Die geleistete Anzahlung wird dabei berücksichtigt. Abschläge können wir jeweils zum Ende einer jeden Woche fällig stellen.
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Fälligkeit bei Stundensatzvereinbarung, Vorschuss
(1) Ist ein Stundensatz vereinbart, wird die Vergütung für die erbrachten Leistungen jeweils zum Ende eines jeden Monats fällig. Die Rechnung enthält eine Stundenliste mit Kurzbeschreibung der abgerechneten Tätigkeit. Der tägliche Zeitaufwand ist in dieser Liste zusammengefasst. Eine Erfassung von Uhrzeiten ist nicht erforderlich. Zur Beschreibung der Tätigkeit genügt eine stichwortartige Bezeichnung, die es dem Kunden ermöglicht, anhand der ihm vorliegenden Unterlagen und Kenntnisse den Leistungsinhalt zu erschließen.
(2) Wir sind berechtigt, zu Beginn eines jeden Monats einen Vorschuss in Höhe von 80 % der voraussichtlich anfallenden Vergütung für diesen Monat zu verlangen.
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Nebenpflichten des Kunden
Der Kunde unterstützt uns bei der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung. Insbesondere informiert er uns unverzüglich über alle wesentlichen Umstände und Änderungen, die die Veranstaltung betreffen. Dazu gehören insbesondere Änderungen von Zeit, Ort, Anzahl der Teilnehmer, externe Dienstleister und Art und Umfang der geplanten Veranstaltung.
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Vollmacht
(1) So weit vereinbart ist, dass wir für den Kunden in seinem Namen mit externen Dienstleistern Verträge abschließen oder sonstige Erklärungen abgeben, wird uns der Kunde im erforderlichen Umfang bevollmächtigen und auf Anforderung und seine Kosten Vollmachtsurkunden ausstellen.
(2) Der Kunde ist zur Erteilung einer Vollmacht nicht verpflichtet. Er ist zum Widerruf erteilter Vollmachten jederzeit berechtigt. Falls der Kunde jedoch erforderliche Vollmachten nicht oder nicht ausreichend erteilt oder widerruft, können wir unsere Leistung nicht vollständig erbringen. In diesem Fall schuldet der Kunde für unsere vereinbarte Tätigkeit die Vergütung auch dann, wenn wir sie wegen der fehlenden Vollmacht nicht umsetzen.
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Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Wir haften auch für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Im Übrigen haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind solche Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, insbesondere die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(4) Unsere Haftung gemäß Absatz 3 ist jedoch auf den nach Art der vertraglichen Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist durch die vorstehenden Absätze nicht beschränkt.
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Unmöglichkeit der Leistung
(1) Brauchen wir wegen Unmöglichkeit der Leistung nicht zu leisten, entfällt unser Vergütungsanspruch nur, soweit der Kunde die Unmöglichkeit der Leistung nicht zu vertreten hat.
(2) Unser Vergütungsanspruch bleibt auch in den Fällen des § 326 Abs. 2 BGB bestehen
(3) In Fällen des Absatzes 1 und 2 müssen wir uns dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen. Dabei wird vermutet, dass uns
10 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen. Es steht beiden Parteien frei, diese Vermutung zu widerlegen.
(4) Bei einer Leistung, die darin besteht, dass wir auf der Veranstaltung des Kunden persönlich anwesend sein sollten, gilt insoweit ein anderer Prozentsatz der Vermutung nach Absatz 3 Satz 2. Je nachdem, wie viele Tage vor Veranstaltungsbeginn wir Kenntnis vom Wegfall der Leistung (z. B. durch Absage des Kunden) erlangt haben oder hätten erlangen können, beträgt der Prozentsatz
- 80 % bei 0 bis 6 Tagen,
- 60 % bei 7 bis 41 Tagen,
- 40 % bei 42 bis 149 Tagen,
- 20 % ab 150 Tagen.
Es steht auch bei der geänderten Vermutung beiden Parteien frei, die Vermutung zu widerlegen.
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Bei Teilleistung findet § 441 Abs. 3 BGB mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass auch bei einer vereinbarten Pauschale zwischen erbrachter und nicht erbrachter Leistung nach dem zeitbezogenen Aufwand abzugrenzen ist.
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Kündigung
Die Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen, soweit im Vertrag nicht ausdrücklich ein Kündigungsrecht vereinbart ist. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
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Beschränkung von Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde kann mit einer ihm zustehenden Forderung gegen eine uns zustehende Forderung nur aufrechnen, soweit seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder die Forderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht gegen einen uns zustehenden Anspruch nur ausüben, soweit der Gegenanspruch des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder das Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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Widerrufsrecht
Steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, erhält er von uns auf einem gesonderten Blatt die vorgeschriebene Widerrufsbelehrung.
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Datenschutz
Der Kunde wird von uns über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung informiert.
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Anfertigung von Foto- und Filmaufnahmen
Wir sind berechtigt, auf der Veranstaltung des Kunden, die Gegenstand des Vertrags ist, selbst oder durch Dritte Foto- und Filmaufnahmen anzufertigen und die Aufnahmen für eigene werbliche Zwecke zu verwenden. Insbesondere dürfen durch oder im Auftrag des Kunden hergerichtete Dekoration von Räumen, Buffets etc. aufgenommen werden. Die Rechte der abgebildeten Personen sowie etwaige Urheberrechte Dritter bleiben hiervon unberührt.
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Verfahren zum Umgang mit Beschwerden
Der Kunde kann sich mit Beschwerden jederzeit an uns wenden. Wir sind jedoch weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Gerichtsstand
(1) Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Halle (Saale), wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder bei Vertragsschluss keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der Kunde für den Fall, dass er im Klageweg in Anspruch genommen werden soll, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(2) Wir dürfen den Kunden jedoch auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
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Keine allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages zwischen uns und dem Kunden. Dies gilt auch dann, wenn wir Bedingungen des Kunden im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.
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Salvatorische Klausel
(1) Bei fehlender Einbeziehung oder Unwirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen gilt § 306 BGB.
(2) Sollten im Übrigen einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen